Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Inanspruchnahme der Leistungen von Casavia. Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch, bevor Sie unsere Dienste nutzen.
1. Definitionen
Im Sinne dieser Nutzungsbedingungen gelten folgende Bedeutungen:
- «Casavia» / «wir» / «uns» bezeichnet die Casavia mit Sitz an der Rue de Lausanne 64, 1950 Sion, Schweiz.
- «Nutzer» / «Sie» bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen von Casavia in Anspruch nimmt oder die Website besucht.
- «Leistungen» bezeichnet die auf der Website beschriebenen Informations-, Bildungs- und Koordinationspakete von Casavia.
- «Vereinbarung» bezeichnet diese Nutzungsbedingungen sowie alle schriftlichen Auftragsbestätigungen zwischen Casavia und dem Nutzer.
- «Inhalte» bezeichnet alle von Casavia erstellten Dokumente, Checklisten, Informationsmaterialien und Koordinationsunterlagen.
2. Geltungsbereich und Zustimmung
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Inanspruchnahme aller Leistungen von Casavia. Mit dem Absenden einer Anfrage, der Erteilung eines Auftrags oder der fortgesetzten Nutzung unserer Website erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen Bedingungen.
Die Nutzung unserer Leistungen setzt voraus, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und rechtlich in der Lage sind, verbindliche Vereinbarungen einzugehen. Handeln Sie im Namen einer juristischen Person, erklären Sie, dazu bevollmächtigt zu sein.
Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, sofern Casavia ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
3. Leistungsbeschreibung
Casavia erbringt ausschliesslich Informations-, Bildungs- und Koordinationsleistungen im Kontext von Immobilientransaktionen in der Schweiz. Unser Angebot umfasst derzeit drei Pakete:
- Dokumentenvorbereitung (CHF 150) – Erstellung individueller Checklisten, Strukturierung von Unterlagenmappen, Bereitschaftsprüfung vor Schlüsselterminen.
- Umzugsinformationspaket (CHF 490) – Regionale Quartiersprofile, Einzugsfahrplan, Ressourcenverzeichnis, Ansprechperson bei Rückfragen.
- Ablaufkoordination (CHF 860) – Meilensteinkarte, Terminerinnerungen, zentraler Koordinationspunkt über die gesamte Transaktionslaufzeit.
Casavia ist primär in der Westschweiz und im Wallis tätig, kann Leistungen jedoch grundsätzlich schweizweit erbringen. Die Verfügbarkeit in einzelnen Kantonen kann auf Anfrage bestätigt werden. Casavia behält sich vor, Leistungen bei Kapazitätsengpässen zeitlich zu verschieben und informiert den Nutzer unverzüglich darüber.
4. Zustandekommen der Vereinbarung
Eine verbindliche Vereinbarung kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Casavia zustande. Die Einreichung eines Kontaktformulars oder einer Anfrage-E-Mail gilt als Angebot des Nutzers, begründet aber keine Verpflichtung auf Seiten von Casavia.
Casavia prüft jede Anfrage und nimmt Aufträge nach eigenem Ermessen an. Eine Ablehnung wird dem Nutzer zeitnah mitgeteilt.
5. Nutzerpflichten
Der Nutzer verpflichtet sich, Casavia vollständige und korrekte Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der beauftragten Leistung erforderlich sind. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können die Qualität und den Zeitrahmen der Leistungserbringung beeinträchtigen.
Untersagt ist insbesondere:
- Die Nutzung von Casavia-Inhalten zu rechtswidrigen Zwecken
- Die kommerzielle Weiterverwertung von Inhalten ohne schriftliche Genehmigung
- Das Einschleusen von Schadsoftware oder das Überwältigen unserer IT-Infrastruktur
- Die Vortäuschung falscher Identitäten oder Vollmachten
- Handlungen, die Dritte schädigen oder gegen geltendes Schweizer Recht verstossen
Der Nutzer ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Zugangsdaten, sofern ein persönliches Nutzerkonto eingerichtet wird, sowie für alle Handlungen, die über sein Konto erfolgen.
6. Geistiges Eigentum
Sämtliche von Casavia erstellten Inhalte – Checklisten, Informationspakete, Meilensteinkarten, Koordinationsunterlagen und alle weiteren Materialien – sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von Casavia, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht.
Mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises erhält der Nutzer eine nicht ausschliessliche, nicht übertragbare Lizenz zur persönlichen Nutzung der gelieferten Inhalte im Rahmen der beauftragten Transaktion.
Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung der Inhalte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Casavia.
7. Preise und Zahlung
Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich als Endpreise. Die Mehrwertsteuer wird gemäss den zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Vorschriften ausgewiesen, soweit anwendbar.
Die Zahlung ist nach Eingang der Auftragsbestätigung und vor Leistungsbeginn fällig, sofern keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wurde. Als Zahlungsmittel werden Überweisung auf Schweizer Bankkonten sowie die im Einzelfall vereinbarten Methoden akzeptiert.
Stornierungen: Bei Stornierung vor Leistungsbeginn entstehen keine Kosten, sofern die Stornierung mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Starttermin schriftlich mitgeteilt wird. Bei späteren Stornierungen kann Casavia bis zu 50 % des vereinbarten Preises in Rechnung stellen. Bei bereits begonnenen Leistungen wird der anteilig erbrachte Umfang verrechnet.
Casavia behält sich vor, Preise für zukünftige Aufträge anzupassen. Laufende Aufträge bleiben vom zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preis unberührt.
8. Leistungsspezifische Bedingungen
Dokumentenvorbereitung
Die Leistung umfasst die Strukturierung und Überprüfung der vom Nutzer bereitgestellten Unterlagen. Casavia erstellt keine Dokumente und übernimmt keine Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit oder rechtliche Gültigkeit. Der Nutzer stellt alle erforderlichen Originalunterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
Umzugsinformationspaket
Das Paket liefert allgemeine Informationen zur Zielregion und zum Einzugsprozess. Die enthaltenen Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen und der Erfahrung von Casavia. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch zugelassene Fachpersonen. Aktualität und Vollständigkeit der Informationen werden nach bestem Wissen sichergestellt, können aber aufgrund von Änderungen bei Drittquellen variieren.
Ablaufkoordination
Die Koordinationsleistung unterstützt die Übersicht und Kommunikation zwischen Beteiligten. Casavia übernimmt keine Entscheidungsbefugnisse, keine treuhänderischen Aufgaben und keine Haftung für Verzögerungen, die auf dem Handeln Dritter beruhen. Die Leistungsdauer entspricht dem aktiven Transaktionsfenster gemäss Auftragsbestätigung.
9. Haftungsausschluss
Die Leistungen von Casavia werden «wie besehen» erbracht. Casavia erbringt ausschliesslich Informations-, Bildungs- und Koordinationsleistungen und gibt weder Rechts- noch Steuer- oder Finanzberatung. Nichts in den von Casavia gelieferten Inhalten stellt eine Empfehlung zu einer konkreten Transaktionsentscheidung dar.
Für regulierungspflichtige Belange empfiehlt Casavia ausdrücklich, zugelassene Fachpersonen (Notare, Anwälte, Treuhänder, Finanzberater) beizuziehen. Die Entscheidung, auf externe Fachberatung zu verzichten, liegt allein beim Nutzer.
Casavia übernimmt keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis der koordinierten Transaktion und sichert keine Fristen oder Transaktionserfolge zu, da diese von zahlreichen externen Faktoren abhängen.
10. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Casavia ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den vom Nutzer für den jeweiligen Auftrag bezahlten Betrag begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei grobem Verschulden oder Vorsatz von Casavia sowie nicht für Personenschäden, soweit das Schweizer Obligationenrecht eine Beschränkung nicht zulässt.
Höhere Gewalt: Casavia haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die auf Ereignisse ausserhalb des vernünftigen Einflussbereichs zurückzuführen sind (höhere Gewalt), einschliesslich behördlicher Massnahmen, Naturkatastrophen oder Systemausfällen Dritter.
11. Freistellung
Der Nutzer stellt Casavia, ihre Mitarbeitenden und Beauftragten von allen Ansprüchen, Schäden und Kosten frei, die aus einer missbräuchlichen Nutzung der Leistungen, einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen oder einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Nutzer entstehen.
12. Kündigung
Beide Parteien können einen laufenden Auftrag schriftlich kündigen. Im Falle einer Kündigung durch den Nutzer nach Leistungsbeginn wird der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Leistungsumfang anteilig verrechnet. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge erfolgt nur für eindeutig noch nicht erbrachte Leistungsanteile.
Casavia ist berechtigt, einen Auftrag ohne Erstattungspflicht zu kündigen, wenn der Nutzer diese Nutzungsbedingungen schwerwiegend verletzt oder falsche Angaben gemacht hat. In diesem Fall werden bis zum Kündigungsdatum erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt.
13. Streitbeilegung und anwendbares Recht
Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus dieser Vereinbarung entstehen, ist Sion, Kanton Wallis, Schweiz.
Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens verpflichten sich die Parteien, eine gütliche Einigung anzustreben. Schriftliche Reklamationen sind an [email protected] zu richten. Casavia bemüht sich, innerhalb von 10 Arbeitstagen zu antworten.
Verbraucher mit Wohnsitz in der EU haben das Recht, die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zu nutzen (ec.europa.eu/consumers/odr). Casavia ist grundsätzlich bereit, an solchen Verfahren teilzunehmen.
14. Allgemeine Bestimmungen
Gesamte Vereinbarung: Diese Nutzungsbedingungen sowie schriftliche Auftragsbestätigungen bilden die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Absprachen.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Verzicht: Das Unterlassen der Durchsetzung einer Bestimmung in einem Einzelfall gilt nicht als dauerhafter Verzicht auf deren Anwendung.
Abtretung: Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht ohne schriftliche Zustimmung von Casavia abtreten. Casavia kann Rechte und Pflichten im Rahmen von Unternehmensreorganisationen übertragen.
Mitteilungen: Rechtlich relevante Mitteilungen sind schriftlich per E-Mail an [email protected] oder per Post an die Adresse von Casavia zu richten.
15. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Casavia behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website mit Angabe des Datums der letzten Aktualisierung veröffentlicht. Für laufende Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Bedingungen.
Die fortgesetzte Inanspruchnahme von Casavia-Leistungen nach Inkrafttreten von Änderungen gilt als Zustimmung zu den überarbeiteten Bedingungen. Wir empfehlen, diese Seite regelmässig zu besuchen.
16. Kontakt
Bei Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen wenden Sie sich an: